Nachwuchs- und Leistungssportförderung
Nachwuchssportler*innen bis einschließlich Klasse U19 können vom Verein einen anteiligen Zuschuss für eine Neuanschaffung von Ausrüstung oder Material (z.B. Laufräder) erhalten. Umfang und Höhe der Förderung wird von der Vorstandsschaft individuell geprüft und festgelegt. Die Rechnung der Anschaffung ist der Vorstandsschaft vorzulegen.
Alle Radsport-Lizenzinhaber*innen des Vereins können sich das Startgeld für eine Teilnahme an einer Rennveranstaltung, die nach dem Reglement des BDR ausgeschrieben ist, erstatten lassen. Voraussetzung ist eine erfolgte Teilnahme und ein Beleg der Startgeld Zahlung.
Die Nennung des Vereins RSV Dingolfing bei der Anmeldung an einer Veranstaltung wird stets vorausgesetzt.